Feuerverbot; Waldbrandgefahr
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erlässt aufgrund der seit Wochen anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden für das gesamte Kantonsgebiet folgende
Allgemeinverfügung
Im ganzen Kantonsgebiet sind im Wald und in Waldesnähe (200 m) das Entfachen von Feuern im Freien sowie sämtlichen Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, verboten.
Insbesondere verboten ist das Grillieren im Freien an Feuerstellen, auf Feuerschalen und Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerken, das Steigenlassen von "Heissluft Ballonen / Himmelslaternen" (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern.
Diese Allgemeinverfügung tritt per sofort in Kraft.