24. Mär. 2022, 09:30 Uhr
Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern gilt ab 24. März 2022, 14.00 Uhr, Gefahrenbeurteilung 3 = erheblich. Ein Feuerverbot ist jedoch noch nicht in Kraft.
Massnahme: Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.
Weitere Informatonen zur Waldbrandgefahr und Verhaltensregeln finden Sie auf der Homepage der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Kanton Luzern.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Massnahme: Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.
Weitere Informatonen zur Waldbrandgefahr und Verhaltensregeln finden Sie auf der Homepage der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Kanton Luzern.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.