5. Jul. 2022, 17:00 Uhr
Zuweisung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind seit März 2022 viele Menschen in die Schweiz geflohen und haben hier um Schutz nachgesucht. Der Bundesrat hat entschieden, den Schutzsuchenden aus der Ukraine eine unbürokratische Aufnahme zu ermöglichen und ihnen den Schutzstatus S zu gewähren. Die Situation in der Ukraine bleibt unberechenbar. Mit zunehmender Dauer verschärft sich die Unterbringungssituation weiter.
Gestützt auf das Sozialhilfegesetz hat der Kanton den Gemeinden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Unterbringung zugewiesen. Grundlage dafür ist der Verteilschlüssel, den der Regierungsrat periodisch aufgrund der Prognosen des Staatssekretariates für Migration festlegt.
Die Gemeinde Büron muss gemäss Verteilschlüssel insgesamt 62 Personen bis zum 31. August 2022 aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich aufnehmen. Aufgrund der geschilderten Situation fragen wir alle Grundeigentümer*innen an, ob Sie bewohnbaren und zumutbaren Wohnraum zur Verfügung stellen können. Für Mietkosten sowie Betreuung bleibt nach wie vor der Kanton Luzern zuständig. Weitere Informationen entnehmen Sie dem angefügten PDF-Dokument.
Wir bitten Sie, Ihre Meldung zu Wohnraum an folgende E-Mail zu richten: gemeindezuweisung.daf@lu.ch. Zur Information wollen Sie uns ebenfalls mit der E-Mail bedienen.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit.
Gestützt auf das Sozialhilfegesetz hat der Kanton den Gemeinden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Unterbringung zugewiesen. Grundlage dafür ist der Verteilschlüssel, den der Regierungsrat periodisch aufgrund der Prognosen des Staatssekretariates für Migration festlegt.
Die Gemeinde Büron muss gemäss Verteilschlüssel insgesamt 62 Personen bis zum 31. August 2022 aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich aufnehmen. Aufgrund der geschilderten Situation fragen wir alle Grundeigentümer*innen an, ob Sie bewohnbaren und zumutbaren Wohnraum zur Verfügung stellen können. Für Mietkosten sowie Betreuung bleibt nach wie vor der Kanton Luzern zuständig. Weitere Informationen entnehmen Sie dem angefügten PDF-Dokument.
Wir bitten Sie, Ihre Meldung zu Wohnraum an folgende E-Mail zu richten: gemeindezuweisung.daf@lu.ch. Zur Information wollen Sie uns ebenfalls mit der E-Mail bedienen.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit.