Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde einer Revision unterzogen. Das beinhaltet u.a. den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kanton Luzern noch kennt.
Per 1. Mai 2021 übernimmt das RAV Sursee die Aufgaben des Gemeindearbeitsamtes bzw. die Erstanmeldung der stellensuchenden Personen.
Wann, wie und wo melden Sie sich neu an zur Arbeitsvermittlung:
Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig persönlich beim RAV Sursee an. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag dieser Anmeldung.
Am besten vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin zum Erstanmeldegespräch bei:
Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) Sursee
Leopoldstrasse 6, 6210 Sursee
Tel. 041 209 12 60
Mail: rav-sursee@was-luzern.ch
Nehmen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:
- Amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerschein)
- Ausländerausweis
- AHV-Karte
- Kündigungsschreiben
- Arbeitsvertrag vom letzten Arbeitgeber
- Lebenslauf
Ihre Vorteile
Informieren Sie sich bereits unter www.arbeit.swiss. Sie können Ihre Anmeldung schon bald elektronisch vornehmen. Beginnen Sie sofort nach einer Kündigung mit der Stellensuche. Wir weisen Sie zudem auf das E-Learning hin. Dieses informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten: https://wira-elearning.ch.
Per 1. Mai 2021 übernimmt das RAV Sursee die Aufgaben des Gemeindearbeitsamtes bzw. die Erstanmeldung der stellensuchenden Personen.
Wann, wie und wo melden Sie sich neu an zur Arbeitsvermittlung:
Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig persönlich beim RAV Sursee an. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag dieser Anmeldung.
Am besten vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin zum Erstanmeldegespräch bei:
Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) Sursee
Leopoldstrasse 6, 6210 Sursee
Tel. 041 209 12 60
Mail: rav-sursee@was-luzern.ch
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- Ausländerausweis
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