Adressanfrage (mit Interessensnachweis)
Eine Adressauskunft darf nur dann erteilt werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse zu Grunde liegt. Firmen sowie Privatpersonen müssen ihre Anfrage schriftlich mit einem Interessennachweis an die Einwohnerkontrolle stellen. Telefonische Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.
Die Empfänger verpflichten sich schriftlich, die erhaltenen Daten zu keinem anderen Zweck zu verwenden. Insbesondere dürfen sie nicht an Dritte weitergegeben werden und kommerziell genutzt werden.
Sie möchten gerne eine Auskunft aus unserem Einwohnerregister erhalten? Um eine Adressanfrage einzureichen, füllen Sie das untenstehende Formular aus, oder stellen Sie die Anfrage schriftlich (per Post oder Mail).
CHF 15.00




