Der Japankäfer bedroht Pflanzenvielfalt und Landwirtschaft
Der Japankäfer breitet sich in der Schweiz weiter aus und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für Landwirtschaft, Biodiversität und Grünflächen dar. Als prioritärer Quarantäneorganismus unterliegt er der strikten Melde- und Bekämpfungspflicht. Auch im Kanton Luzern gab es im letzten Jahr erste Funde. Die Bevölkerung ist nun gefordert, wachsam zu sein und Verdachtsfälle umgehend zu melden.
Erkennungsmerkmale
Die erwachsenen Käfer sind hauptsächlich in den Sommermonaten, von Juni bis August, aktiv und gut auf Pflanzen sichtbar. Während sich die ausgewachsenen Käfer oberirdisch aufhalten, entwickeln sich die Eier, Larven und Puppen im Boden und lassen sich nur durch eine Untersuchung im Labor zuverlässig bestimmen. Optische Erkennungsmerkmale siehe Flyer.
Melde- und Bekämpfungspflicht
Jeder Verdacht auf einen Befall mit dem Japankäfer muss umgehend dem zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. In betroffenen Gebieten (Befallssituation in der Schweiz: BS, ZH, SZ, VS und TI) gelten spezielle Auflagen, etwa Einschränkungen beim Transport von Grüngut, Kompost, Bodenmaterial oder Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat. Besondere Vorsicht ist bei der Rückreise aus den Sommerferien geboten: Erwachsene Japankäfer können unbemerkt in Autos, Wohnmobilen oder im Gepäck mitreisen.
Was tun bei Verdacht
Verdächtige Käfer einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze melden. Die Meldung kann entweder über das Onlineformular Meldung Schadorganismen oder per E-Mail (pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch) an den Kantonalen Pflanzenschutzdienst erfolgen.
Weitere Informationen zum Japankäfer finden Sie unter folgendem Link: https://www.agroscope.admin.ch/ oder im untenstehend Flyer.




