navigation
logo
 
schliessen
Online-Schalter

Alimentenhilfe (Bevorschussung und Inkasso)

In Ausführung der Art. 131, Art. 290 und 293 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) regelt der Kanton Luzern die unentgeltliche Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen mit dem Sozialhilfegesetz des Kantons Luzern. Wenn Alimentenschuldner und Alimentenschuldnerinnen ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen, können sich Hilfesuchende an das Sozialamt Büron wenden. Die Hilfe ist für Unterhaltsberechtigte unentgeltlich.

Downloads
Gesuch um Bevorschussung (DOCX, 23 KB)
Gesuch um Inkassohilfe (DOCX, 21 KB)
Inkassovollmacht (DOCX, 17 KB)
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Seite per E-Mail empfehlen
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf XING teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • QR Code anzeigen
    • Abbrechen
  • Merkliste
    • Zur Merkliste hinzufügen
    • Abbrechen