Adressauskünfte
Adressauskunft darf nur dann erteilt werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse zu Grunde liegt. Die Anfrage muss schriftlich mit einem Interessennachweis an die Einwohnerkontrolle gerichtet werden. Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.
Die Empfänger verpflichten sich schriftlich, die erhaltenen Daten zu keinem anderen Zweck zu verwenden. Insbesondere dürfen sie nicht an Dritte weitergegeben werden und kommerziell genutzt werden.
Gebühren
Einfache Adressauskunft: Fr. 15.00
Erweiterte Adressauskunft: Fr. 20.00