Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers im Kanton Luzern
Letztes Jahr ist in der Umgebung der Autobahnraststätte Neuenkirch eine Japankäfer-Population entdeckt worden. Mit umfassenden Massnahmen wie einem Bewässerungsverbot für Grünflächen oder einem Transportverbot für Grüngut aus dem betroffenen Gebiet soll eine weitere Ausbreitung verhindert und der Japankäfer getilgt werden. Die aktualisierte Allgemeinverfügung gilt ab dem 30. Mai 2026, zum Start der Flugsaison. Das Schadenspotenzial des Japankäfers wird für die Schweiz auf jährlich mehrere hundert Millionen Franken geschätzt.
Der Japankäfer stellt ein grosses Risiko für Landwirtschaft und Umwelt dar und wird deshalb im Auftrag des Bundes durch die Kantone überwacht. Nachdem 2024 im Rahmen der Gebietsüberwachung bei der Autobahnraststätte Neuenkirch erstmals ein einzelnes Exemplar in die Falle ging, wurden in diesem Gebiet zusätzliche Fallen platziert. Darin befanden sich im Sommer 2025 zunehmend mehr Japankäfer. Aufgrund der Anzahl der gefangenen Käfer sowie der Fangzeitpunkte war von einer etablierten kleinen Population auszugehen, was sich bis zum Ende der Überwachungssaison bestätigte.
Verschiedene Massnahmen sollen Ausbreitung verhindern
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, wurden im Gebiet um die Raststätte Neuenkirch im August 2025 gemäss den Vorgaben des Bundes ein Befallsherd und eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden. Diese bleiben bis auf Weiteres so bestehen. Zudem tritt per 30. Mai 2026 eine aktualisierte Allgemeinverfügung mit wiederum umfassenden, aber weitgehend unveränderten Massnahmen in Kraft. Zur direkten Bekämpfung gilt im Befallsherd beispielsweise bis Ende September 2026 ein Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen, wodurch diese unattraktiv für die Eiablage der Japankäferweibchen werden. Für Sportrasen-Grünflächen sind unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen möglich. Zudem soll mit den Massnahmen eine Verschleppung des Japankäfers verhindert werden. Deswegen ist unter anderem der Transport von Grüngut aus dem Befallsherd oder aus der Pufferzone heraus verboten. Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten bleibt gewährleistet. Hat sich der Japankäfer einmal etabliert, ist er äusserst schwierig zu bekämpfen. Aus diesem Grund verfolgt der Bund das Ziel, Populationen konsequent zu tilgen. Alle Betroffenen – Gemeinden, Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmungen und die Bevölkerung – können mithelfen, indem sie sich informieren und die Vorgaben konsequent umsetzen.
Sämtliche im Befallsherd sowie in der Pufferzone geltenden Massnahmen und weitere Informationen wie Karten der Zonen und Merkblätter sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa.lu.ch) abrufbar. Die Massnahmen wirken sich unterschiedlich auf die Gemeinden aus. Betroffene Einwohnerinnen und Einwohner erhalten durch ihre Standortgemeinden nähere Informationen. Landwirtschaftliche Betriebe werden direkt durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst informiert. Dieser steht im engen Austausch mit den Gemeinden und dem Bundesamt für Landwirtschaft.
Was tun bei einem Japankäfer-Verdacht
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Aussehen: Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter gross, besitzt kupferfarbene Flügeldecken sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild. Am hintersten Körpersegment befinden sich auf jeder Seite fünf weisse Haarbüschel, am Hinterleib zwei weitere. |
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Wann: Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis September. |
Der Japankäfer – ein Quarantäneorganismus
Der Japankäfer (Popillia japonica Newman) ist ein hochschädlicher Quarantäneorganismus, der sowohl als Larve wie auch als erwachsenes Insekt erhebliche Schäden verursacht. Die Larven leben als Engerlinge im Boden und fressen die Wurzeln von Gräsern, was zum Absterben ganzer Flächen führen kann. Besonders betroffen sind humose und feuchte (bewässerte) Grünflächen, die bevorzugte Eiablageorte darstellen. Die Käfer befallen und gefährden über 400 verschiedene Pflanzenarten, darunter Reben, Obstbäume, Beeren, Gemüse, Mais sowie zahlreiche Zier- und Wildpflanzen wie Ahorn und Linde. Typisch ist der sogenannte Skelettfrass, bei dem nur die Blattadern stehenbleiben. Auch Blüten und Früchte können stark geschädigt werden. Der Japankäfer ist nicht einheimisch und hat in der Schweiz keine natürlichen Feinde. Die regionale Ausbreitung durch Flug kann bis zu 20 Kilometer pro Jahr betragen. Japankäfer können jedoch noch grössere Strecken als «blinde Passagiere» in Fahrzeugen, Zügen oder im Gepäck zurücklegen. Daher ist bei der Rückreise aus den Sommerferien besondere Vorsicht geboten.
Weitere Informationen zum Japankäfer finden Sie unter folgenden Links:
https://lawa.lu.ch/
https://ira.agroscope.ch/de-CH/publication/59194
Karte mit dem abgegrenzten Gebiet: https://map.geo.lu.ch/landwirtschaft/pflanzenschutz/
Gepäck und Auto checken, Japankäfer stoppen: https://www.blw.admin.ch/de/stopp-japankaefer




