Offenlegung der Interessenbindungen
Gestützt auf die Empfehlung des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) hat der Gemeinderat Büron beschlossen, die Interessenbindung nach Mindeststandards offenzulegen.
Die Offenlegung der Interessenbindungen schafft Transparenz über berufliche, politische und organisatorische Tätigkeiten, die neben dem öffentlichen Amt ausgeübt werden und gilt rückwirkend per 1. September 2024.
Der Gemeinderat, die Controlling-Kommission, die Bildungskommission und die Bürgerrechtskommission deklarieren folgende Angaben:
- Berufliche Tätigkeit
- Leitungstätigkeiten bei juristischen Personen (Vereinen, Stiftungen, Unternehmen)
- Tätigkeiten in Beiräten, Kommissionen, Interessengruppen und Verbände
- politische Ämter
Die Interessenbindungen werden nicht auf der Webseite veröffentlicht, können jedoch auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung am Schalter eingesehen werden. Für die Einsichtnahme sind Vor- und Nachname sowie die Wohngemeinde anzugeben.



