Einbürgerung (Schweizer Gesuchsteller)
Gemäss kantonalem Bürgerrechtsgesetz in Kraft ab 01. Januar 2018 (KBüG) müssen Schweizerinnen und Schweizer, die das Bürgerrecht von Büron erwerben möchten, ein Gesuch einreichen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein (§ 17 KBüG):
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in den letzten fünf Jahren vor Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben;
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unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben und
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in der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen.
Wird eine Person in der Gemeinde Büron eingebürgert, welche bereits zwei Bürgerrechte besitzt, so muss auf mindestens ein Bürgerrecht verzichtet werden. Gemäss § 6 KBüG kann eine Person höchstens zwei schweizerische Bürgerrechte haben. Die Bürgerrechte, welche die Ehefrau als ledig hatte, werden nicht mitgezählt. Vorbehalten bleiben anderslautende Bestimmungen von anderen Kantonen.
Für die Einbürgerung in der Gemeinde Büron wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.00 erhoben. Zudem bleiben Kosten/Gebühren von anderen Kantonen vorbehalten.