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Gemeinde-News
Publiziert am 1. Apr 2026, 14:00 Uhr

Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst. Im kantonalen Geoportal können die Zonen mit einer temporären Leinenpflicht im Wald oder in Waldesnähe aufgerufen werden.

Übersichtskarte Hundeleinenpflicht

Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussverfahren geahndet werden. Die Busse beträgt hier 150 Franken.

Wir danken für Ihre Rücksichtnahme auf unsere Wildtiere und ihren Nachwuchs.

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