AHV-Zweigstelle
Adresse: Bahnhofstrasse 10, 6233 Büron
Telefon: 041 935 40 45
E-Mail: gemeindeverwaltung(at)bueron.ch
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Ausgleichskasse Luzern. Sie ist zuständig für allgemeinen Fragen im Bereich der AHV/IV/EO, informiert über die Zuständigkeiten sowie über die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen. Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen beim Ausfüllen von Formularen behilflich.
Weitere Informationen sowie Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der kantonalen Ausgleichskasse Luzern. Auskünfte betreffend Invalidenversicherung erteilt Ihnen die IV-Stelle des Kantons Luzern.
Ausgleichskasse wird zu "WAS AK"
Die Ausgleichskasse Luzern wird ab dem 01. Januar 2019 ein Geschäftsfeld des neuen Sozialversicherungszentrums Luzern sein.
Die Ausgleichskasse Luzern, die IV-Stelle Luzern und die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) bilden ab Januar 2019 zusammen das neue Sozialversicherungszentrum WAS Wirtschaft Arbeit und Soziales, Würzenbachstrasse 8, 6000 Luzern 15. Sie sind unter der Telefonnummer 041 209 00 01 erreichbar.
Prämienverbilligung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen. Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung können online unter Anmeldeformular Prämienverbilligung erfasst werden. Bei Fragen wählen Sie bitte die Hotline-Nummer 041 209 01 51. Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden (z.B. Prämienverbilligung 2021 - Einreichefrist bis 31. Oktober 2020). Wird die Anmeldung nach dieser ordentlichen Frist eingereicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuchstellung fällig werden.