AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Ausgleichskasse Luzern. Sie ist zuständig für allgemeinen Fragen im Bereich der AHV/IV/EO, informiert über die Zuständigkeiten sowie über die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen. Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen beim Ausfüllen von Formularen behilflich.
Weitere Informationen sowie Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der kantonalen Ausgleichskasse Luzern. Auskünfte betreffend Invalidenversicherung erteilt Ihnen die IV-Stelle des Kantons Luzern.
Prämienverbilligung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen. Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung können online unter Anmeldeformular Prämienverbilligung erfasst werden. Bei Fragen wählen Sie bitte die Hotline-Nummer 041 209 01 51. Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden (z.B. Prämienverbilligung 2025 - Einreichefrist bis 31. Oktober 2024). Wird die Anmeldung nach dieser ordentlichen Frist eingereicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuchstellung fällig werden.