Bekanntmachung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2025
Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.
Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit auf der Gemeindeverwaltung einsehen.