Wasserknappheit in Büron: Gemeinderat erlässt Bezugsverbot
Büron, 11. Juli 2026 – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der deutlich zurückgegangenen Wasserreserven hat der Gemeinderat Büron eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Wasserknappheit erlassen. Die Massnahmen treten am 11. Juli 2026 in Kraft. Sie gelten solange, bis sich die Versorgungslage nachhaltig entspannt hat.
Die seit längerer Zeit ausbleibenden ergiebigen Niederschläge haben die Wasserversorgung der Gemeinde zunehmend belastet. Gleichzeitig ist der Wasserverbrauch aufgrund der sommerlichen Temperaturen stark angestiegen. Um die Versorgung mit Trink- und Löschwasser auch weiterhin sicherzustellen, sind Einschränkungen beim Wasserverbrauch notwendig. Der Gemeinderat Büron hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab 11. Juli 2026 ist der Bezug von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für folgende Zwecke untersagt:
- das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Rabatten, Bäumen, Sträuchern und weiteren Grünflächen;
- der Betrieb sämtlicher Bewässerungsanlagen wie Regensprenger, Regner oder Tropfbewässerungen;
- das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools und Teichen;
- das Reinigen von Fahrzeugen sowie von Vorplätzen, Fassaden, Dächern und Terrassen mit Wasser aus
dem öffentlichen Netz; - der Betrieb privater Zierbrunnen und Wasserspiele.
Gewerbliche Betriebe, landwirtschaftliche Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen werden verpflichtet, ihren Wasserverbrauch auf das betrieblich beziehungsweise betriebstechnisch zwingend notwendige Mass zu beschränken.
Giesskanne bleibt erlaubt
Weiterhin zulässig ist das sparsame und gezielte Giessen von Hausgärten, Gemüsebeeten sowie Balkon- und Topfpflanzen mit der Giesskanne. Der Einsatz von automatischen oder technischen Bewässerungssystemen bleibt hingegen untersagt.
Das Wasserbezugsverbot gilt unabhängig davon, ob zwischenzeitlich Niederschläge fallen. Die Einschränkungen werden erst aufgehoben, wenn sich die Versorgungslage nachhaltig entspannt hat und der Gemeinderat die Allgemeinverfügung formell aufhebt. Bei Verstössen gegen die Verordnung können Bussen ausgesprochen werden.
Sicherung der Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Gemeinde Büron ist nicht mit den umliegenden Gemeinden vergleichbar, da sie über ein eigenes Versorgungsnetz verfügt. Rund 90 Prozent des Trinkwassers stammen aus Grundwasser, die übrigen 10 Prozent aus Quellwasser. Die verfügbaren Wasserreserven hängen unmittelbar von den lokalen hydrologischen Verhältnissen ab. Deshalb kann sich die Versorgungslage in Büron von jener benachbarter Gemeinden unterscheiden.
Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung prüft der Gemeinderat verschiedene Optionen. Dazu gehört insbesondere die Evaluation zusätzlicher Wasserbezugsorte, um die Versorgung der Bevölkerung auch künftig nachhaltig und zuverlässig sicherzustellen.
Gemeinderat dankt der Bevölkerung
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung sowie den Betrieben für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Mit einem sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser kann jede und jeder einen Beitrag dazu leisten, die Versorgungs
sicherheit für die gesamte Gemeinde zu gewährleisten. Die Gemeinde beobachtet die Entwicklung der Was
serversorgung laufend und informiert über allfällige Änderungen der Massnahmen umgehend.
Weitere Informationen
Die Allgemeinverfügung wurde im Luzerner Kantonsblatt veröffentlicht und ist auf der Webseite der Gemeinde Büron abrufbar.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Büron
E-Mail: gemeindeverwaltung@bueron.ch
Anfragen bitte nur in schriftlicher Form einreichen.



