BAG verschärft die Massnahmen
Der Bundesrat hat an der ausser-ordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 Massnahmen beschlossen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Dies erfolgte in Absprache mit den Kantonen. Angesichts der ansteigenden Zahl der Neuansteckungen gilt ab 19. Oktober 2020 für alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie für alle Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs schweizweit eine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt zum Beispiel in Restaurants, Geschäften, Theatern, Banken, Poststellen, Verwaltungsgebäuden sowie Bahnhöfe, Flughäfen oder an Bus- und Tramhaltestellen. Seit 6. Juli 2020 gilt eine solche Maskenpflicht bereits für den gesamten öffentlichen Verkehr.
Hier finden Sie eine Übersicht des Bundes zur ausgeweiteten Maskentragpflicht und das neue BAG-Plakat. Die neusten Informationen wie immer direkt auf der Homepage des BAG.
Tragen Sie Sorge zu Ihnen und Ihren Liebsten und bleiben Sie gesund!