14. Sep. 2020, 07:00 Uhr
Prämienverbilligung 2021
Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämie soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Der Anspruch auf Prämenverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei WAS Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung können online unter Anmeldeformular Prämienverbilligung erfasst werden.
Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Wird die Anmeldung nach dieser ordentlichen Frist eingereicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuchstellung fällig werden.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der WAS Ausgleichskasse Luzern.
Der Anspruch auf Prämenverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei WAS Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung können online unter Anmeldeformular Prämienverbilligung erfasst werden.
Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Wird die Anmeldung nach dieser ordentlichen Frist eingereicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuchstellung fällig werden.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der WAS Ausgleichskasse Luzern.