15. Apr. 2020, 17:00 Uhr
Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Infolge des warmen und niederschlagsarmen Frühlingswetter erhöht der Kanton Luzern die Gefahrenstufe auf Stufe 3. Per sofort gilt ein bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Das bedeutet, Feuer sind nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.
Alle relevanten Informationen sind auf der Website der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) www.lawa.lu.ch und auf www.waldbrandgefahr.ch aufgeschaltet.
Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Massnahmen.