12. Sep. 2023, 09:30 Uhr
Achtung: Unsachgemässes Ablassen von Poolwasser führt zu Geldstrafen und Bussen
Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden weisen darauf hin, dass das Chlorwasser aus Sommerpools nicht einfach in die Umwelt abgelassen werden darf. Dieses Vorgehen gefährdet die Tier- und Pflanzenwelt und ist illegal. Verursacher müssen mit einer Strafuntersuchung mit entsprechenden Strafen rechnen.
Die Untersuchungsbehörden machen darauf aufmerksam, dass die Entsorgung des Poolwassers über einen Meteorschacht oder in die Umgebung illegal ist. Wasser, welches mit Chlor und/oder anderen Chemikalien versetzt ist, schadet der Umwelt. Das Poolwasser muss über die Kanalisation entsorgt werden. Viele Poolbesitzer sind sich nicht bewusst, dass Widerhandlungen angezeigt und bestraft werden.
Gemeindeverwaltung kontaktieren um Informationen zur Entsorgung zu erhalten
Experten empfehlen, bei der Entleerung von privaten Pools im Vorfeld mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, welcher Kanalisationsschacht respektive welche Leitung zur Abwasserreinigungsanlage führt. Bei Unwissenheit kommt es vor, dass ein Sauberwasserschacht gewählt wird, der dann direkt in ein Gewässer mündet und Schäden verursacht.
Wir danken der Bevölkerung für die Rücksichtnahme und das sachgemässe Ablassen von Poolwasser.