Notariat
Das Notariat beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte) auszuweisen. Die zu beglaubigende Unterschrift kann im Voraus oder in Anwesenheit des Notars auf dem Schriftstück gezeichnet werden.
Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.
Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.