Beglaubigungen / Vollmachten
Allgemeines
Die Gemeindekanzlei beglaubigt Unterschriften oder die Echtheit von Kopien. Zuständig dafür ist der Gemeindeschreiber und die Gemeindeschreiber-Substituten. Damit Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann, müssen Sie persönlich an unserem Schalter erscheinen.
Beglaubigungen können bei jeder Gemeindekanzlei unabhängig vom Wohnort und auch bei der Staatskanzlei des Kantons Luzern, welche auch für Apostillen und Legalisationen zuständig ist, vorgenommen werden.
Unterschriften
Die Unterschriften der Dokumente müssen vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. dem Beglaubigungsbeamten vorgenommen werden. Wenn die Unterschrift bereits angebracht wurde, muss diese vor dem Beglaubigungsbeamten als eigene Unterschrift anerkannt werden. In beiden Fällen sind die Unterschriften mit einem amtlichen Ausweis zu belegen.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt pro Dokument zwischen Fr. 30.00 und Fr. 50.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift Fr. 10.00.
Fotokopien
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Originaldokument übereinstimmt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig.
Wird die Fotokopie durch die Beglaubigungsbeamtin oder den Beglaubigungsbeamten selbst hergestellt, kostet die Beglaubigung Fr. 10.00 für die erste und Fr. 2.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.
Bei der Beglaubigung von mitgebrachten Fotokopien beträgt die Gebühr Fr. 20.00 für die erste und Fr. 5.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.
Was Sie für die Beglaubigung mitbringen müssen:
• Identitätskarte oder Reisepass
• das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
Die Gemeindekanzlei beglaubigt Unterschriften oder die Echtheit von Kopien. Zuständig dafür ist der Gemeindeschreiber und die Gemeindeschreiber-Substituten. Damit Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann, müssen Sie persönlich an unserem Schalter erscheinen.
Beglaubigungen können bei jeder Gemeindekanzlei unabhängig vom Wohnort und auch bei der Staatskanzlei des Kantons Luzern, welche auch für Apostillen und Legalisationen zuständig ist, vorgenommen werden.
Unterschriften
Die Unterschriften der Dokumente müssen vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. dem Beglaubigungsbeamten vorgenommen werden. Wenn die Unterschrift bereits angebracht wurde, muss diese vor dem Beglaubigungsbeamten als eigene Unterschrift anerkannt werden. In beiden Fällen sind die Unterschriften mit einem amtlichen Ausweis zu belegen.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt pro Dokument zwischen Fr. 30.00 und Fr. 50.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift Fr. 10.00.
Fotokopien
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Originaldokument übereinstimmt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig.
Wird die Fotokopie durch die Beglaubigungsbeamtin oder den Beglaubigungsbeamten selbst hergestellt, kostet die Beglaubigung Fr. 10.00 für die erste und Fr. 2.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.
Bei der Beglaubigung von mitgebrachten Fotokopien beträgt die Gebühr Fr. 20.00 für die erste und Fr. 5.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.
Was Sie für die Beglaubigung mitbringen müssen:
• Identitätskarte oder Reisepass
• das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original