
Teilungsamt
Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung aller Aufgaben, die von der Teilungsbehörde beim Tode einer verstorbenen Person mit letztem Wohnsitz in Büron nach Gesetz und Verordnung zu vollziehen sind (Aufnahme Sicherungsinventar, Erbenermittlung, Testamenteröffnung, Nachlasseröffnung, Erstellen öffentliches Inventar, Erbschaftssteuerveranlagung etc.).
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