Die Organisation der Gemeinden ist im Gemeindegesetz des Kantons Luzern geregelt. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ, die Legislative. Sie kann in Form von Reglementen Rechtssätze erlassen, namentlich über die Organisation der Gemeinden etc.
| Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Abnahme der Jahresrechnung bis Ende Juni des Folgejahres
- Genehmigung des Budgets für das kommende Jahr
- Festsetzung des Steuerfusses
Aufgaben je nach Bedarf: - Erteilung des Gemeindebürgerrechts
- Erlass von rechtsetzenden Beschlüssen
- Genehmigung von Gemeindeverträgen und Beitritt zu Gemeindeverbänden
- Beschluss von Sonderkrediten
- Beschluss über Grundstückgeschäfte
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| Kompetenzen: | Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern. |
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